Der Umstieg auf eine alternative Heizlösung wird sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene gefördert.

 

Bundesförderung in Österreich 2024: Bis zu 75% Förderung für Heizlösungen mit Biomasse

Das Klimaschutzministerium erhöht großzügig die Förderungen für den Umstieg von Öl und Gas auf umweltfreundliche Holzheizsysteme. Bis zu 75% der Kosten werden gefördert, insbesondere bei Pellet-, Hackgut- und Scheitholzheizungen.

 

Förderungen im Detail:

Förderhöhen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus:

Pelletzentralheizungen: bis zu 18.000 €

  • Hackgutheizungen: bis zu 18.000 €
  • Scheitholzheizungen: bis zu 16.000 €
  • Solar-Bonus: Zusätzlich bis zu 2.500 €

 

Förderhöhen im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):

Pelletzentralheizungen & Hackgutheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 18.000 €
  • Anlagen 50 kW bis 100 kW: 30.000 €
  • Anlagen > 100 kW: 37.000 €

 

Scheitholzheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 16.000 €

 

Zentralisierung des Heizungssystems:

Pro neu angeschlossener Wohnung: max. 4.000 € Förderung

 

Solar-Bonus:

Beim Heizungstausch mit thermischer Solaranlage: Zuschlag bis zu 5.000 €

 

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz:

Neue Möglichkeit ab 2022 für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch.

 

Förderungen der Bundesländer, Fokus Steiermark:

Bis zu 29.000 € Förderung in der Steiermark für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen, zusätzlich zu Bundesförderungen.

Landesförderung für Solar bis zu 6.000 € in der Steiermark.

 

Gemeindeförderungen:

Individuelle Zuschüsse in österreichischen Gemeinden für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen.

 

Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie über aktuelle Förderungen zur Heizungssanierung in der Steiermark informieren. Der Bund hat die Förderung mit dem Titel “Raus aus dem ÖL” verlängert. Auf dieser Seite finden Sie Detailinfos zur Förderung und wichtige Links. Wir sind natürlich gerne Ihr Installateur in Graz und Graz-Umgebung für die Umsetzung Ihrer Heizungssanierung.

Ablauf Förderung Heizungssanierung

Schritt 1:

Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist ab 11.05.2020 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis
31.12.2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2:

Die Antragstellung muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

Wichtige Fakten zur Förderung “Raus aus dem Öl”

 

Für was steht die Förderung “Raus aus dem Öl”?

Mit „raus aus Öl“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche
Technologie im privaten Wohnbau gefördert.

Wie hoch ist die Förderung “Raus aus dem Öl”?

Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert
werden.

Wer kann die Förderung “Raus aus dem Öl” beantragen?

Einreichen können natürliche Personen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei
denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Details: „raus aus Öl“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:

• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses

Im Rahmen von „raus aus Öl“ 2020 kann pro AntragstellerIn nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei
oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das „Informationsblatt „raus aus Öl“
und Sanierungsscheck für Private 2020 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

Wir freuen uns auf Sie: 03133 93080