1. Förderungen für den Heizungstausch:
    • Durchschnittlich 75% Kostenübernahme für neue Heizungen durch Bundes- und Landesförderungen.
    • Erweitertes Förderprogramm „Sauber Heizen für alle“ mit 100% Förderung für Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
    • Verdrei­fachung der Bundesförderpauschalen für thermische Gebäudesanierung.
  2. Heizungstausch-Förderhöhen für Private im EFH/ZFH:
    • Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
      • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
      • Wasser-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
    • Zuschläge für Umstiege und Boni bis zu 5.000 Euro.
  3. Heizungstausch-Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):
    • Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
      • Anlagen < 50 kW: 15.000 Euro
      • Anlagen 50 kW bis 100 kW: 25.000 Euro
      • Anlagen > 100 kW: 31.000 Euro
    • Zuschläge und Boni bis zu 10.000 Euro.
  4. Technische Änderungen und Bonuspunkte:
    • Anpassung der zulässigen Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen auf 55°C.
    • Bonus für Umstellung von Gas- auf Elektroherd.
  5. Soziale Zusatzförderung „Sauber Heizen für alle“:
    • 100% Förderung für Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
  6. Verdreifachung der Förderung für thermische Sanierung:
    • Förderquote für Private steigt auf bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten.
    • Maximale Förderhöhe im Ein- und Zweifamilienhaus: 42.000 Euro.
    • Maximale Förderung im mehrgeschossigen Wohnbau: 300 Euro/m2, bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bis zu 525 Euro/m2.

Diese Maßnahmen sollen den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen, fördern und die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützen.

 

Für genauere Informationen zu Ihrem individuellem Heizungstauch lesen Sie mehr im INFORMATIONSBLATT.

 

Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems

Das Förderprogramm “raus aus Öl und Gas” unterstützt den Ersatz fossiler Heizungssysteme in Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern durch klimafreundliche Technologien. Die Bundesförderung ab dem 01.01.2024 beträgt maximal 75% der förderungsfähigen Kosten und richtet sich an Privatpersonen.

 

Das Einreichverfahren erfolgt in zwei Schritten:

  1. Registrierung des Projekts online:

Dies erfolgt auf der Website raus-aus-öl.at. Die Registrierung kann ab dem 03.01.2023 durchgeführt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Antragsteller ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Registrierung sichert die Förderungsmittel für das Projekt.

 

  1. Antragstellung:

Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und ebenfalls online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

 

Gefördert werden:

  • der Austausch von Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebenen Nacht- oder Direktspeicheröfen
  • durch hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe mit wassergeführter Wärmeverteilung.

 

Die Förderung umfasst Material-, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage- und Entsorgungskosten. Die Förderungshöhe variiert je nach Technologie.

Weitere Informationen erhalten Sie im INFORMATIONSBLATT RAUS AUS ÖL UND GAS FÜR PRIVATE

Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems

Der Umstieg auf eine alternative Heizlösung wird sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene gefördert.

 

Bundesförderung in Österreich 2024: Bis zu 75% Förderung für Heizlösungen mit Biomasse

Das Klimaschutzministerium erhöht großzügig die Förderungen für den Umstieg von Öl und Gas auf umweltfreundliche Holzheizsysteme. Bis zu 75% der Kosten werden gefördert, insbesondere bei Pellet-, Hackgut- und Scheitholzheizungen.

 

Förderungen im Detail:

Förderhöhen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus:

Pelletzentralheizungen: bis zu 18.000 €

  • Hackgutheizungen: bis zu 18.000 €
  • Scheitholzheizungen: bis zu 16.000 €
  • Solar-Bonus: Zusätzlich bis zu 2.500 €

 

Förderhöhen im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):

Pelletzentralheizungen & Hackgutheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 18.000 €
  • Anlagen 50 kW bis 100 kW: 30.000 €
  • Anlagen > 100 kW: 37.000 €

 

Scheitholzheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 16.000 €

 

Zentralisierung des Heizungssystems:

Pro neu angeschlossener Wohnung: max. 4.000 € Förderung

 

Solar-Bonus:

Beim Heizungstausch mit thermischer Solaranlage: Zuschlag bis zu 5.000 €

 

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz:

Neue Möglichkeit ab 2022 für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch.

 

Förderungen der Bundesländer, Fokus Steiermark:

Bis zu 29.000 € Förderung in der Steiermark für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen, zusätzlich zu Bundesförderungen.

Landesförderung für Solar bis zu 6.000 € in der Steiermark.

 

Gemeindeförderungen:

Individuelle Zuschüsse in österreichischen Gemeinden für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen.

 

Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems

Wir möchten Ihnen eines unserer letzten Projekte vorstellen – das fugenlose Badezimmer inkl. Barrierefreiheit. Das Badezimmer wurde in Kumberg saniert und wir sind besonders stolz auf das gelungene Ergebnis und unsere zufriedenen Kunden.

Das barrierefreie Badezimmer

Durch die spezielle Auswahl an Badezimmerprodukten und der Einhaltung der Standards für barrierefreie Bäder wurde hier die beste Lösung mit maximaler Bewegungsfreiheit umgesetzt. Das barrierefreie Badezimmer muss einiges berücksichtigen und Sie sollten sich unbedingt vom Installateur beraten lassen. Wir bringen einiges an Erfahrung für diese Art von Projekt mit und wissen um die Besonderheiten und den Anforderungen.

Das fugenlose Badezimmer

Das fugenlose Badezimmer – ein Traum mit vielen Vorteilen. Das Badezimmer mit fast keinen Fugen hat nicht nur hygienische sondern auch bautechnische Vorteile. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben.

Die Vorteile bei dieser Art von Badezimmersanierung

  • Fast kein Schmutz und Staub, da die bestehenden Fliesen nicht demontiert werden
  • Rasche Umsetzung – innerhalb von 3 Tagen zum neuen Bad
  • Fugenloses Badezimmer – leicht zu reinigen und hygienisch TOP!

Wir haben in diesem Bad folgende Produkte verbaut:

Ab jetzt bei uns im Webshop verfügbar! Die neuen E-Speicher von Austria Email: EWH und EKH-S

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen zu den E-Speichern informieren.

E-Speicher glänzt mit neuem Design & Qualität aus Österreich

Seit 1.1.2021 gibt es Neuigkeiten seitens Austria Email. Die E-Hängespeicher aus den Modellreiehen EWH und EKH-S erstrahlen im neusten Design.

 

Was hat sich also verändert?

 

+ Die Frontplatte hat ein smartes und modernes Design bekommen

+ neues Design von Frontplatte, Regelknopf und Thermometer

+ Neue kompakte und leichte Bauweise durch HFO-Schaumisolierung

+ geringere Dimension 480×460 statt 520×500 mm

+ kompakte und leichtere Bauweise

+ HFO Schaum garantiert weiterhin beste Abstrahlwerte

+ Speicherhöhe und Heizleistungen bleiben ident

+ ebenso unveränderte Aufhängungsmaße und

+ Wandabstand, d.h. der Austausch von bestehenden Geräten ist gewährleistet

+ Seit 1.1.2021 verfügbar

 

Die HFO Schaumisolierung liefert beste Abstrahlwerte. Dadurch werden Top Energie-Effiezienzklassen erreicht und das ganz ohne Vakuumpaneele. Diese neue Isolierung ist nicht nur nachhaltig und umweltbewusst, sondern auch unempfindlich und langlebig.

Was wurde nicht verändert bei EWH und EKH-S?

 

  • Speicherhöhe und Heizleistung bleiben gleich
  • Aufhängungsmaße und Wandabstand unverändert

 

Kann man ältere Modelle gegen die neuen EWH und EKH-S einfach tauschen?

 

Ja, ein Tausch gegen ältere Modelle sollte einwandfrei möglich sein. Die EWH Elektrospeicher gibt es von 50 bis 150 Liter, mit Heizleistungen von 0,85 bis 2,30 kW (werksseitig), der Höhe 579 bis 1229mm. Alle haben die gleiche Breite von 500mm und ein Gewicht von 30 bis 64 kg.

Der EKS-S bietet einen erweiterten Korrosionsschutz, sodass es bei diesem Speicher Garantiezeiten bis 10 Jahren gibt. Längere Garantiezeit bedeutet für unsere Kunden, weniger Kosten auf lange Sicht. Die EWK-S Elektro-Hängespeicher gibt es von 50-200 Liter, Heizleistung von 0,95kW, einer Aufbauhöhe von 59 bis 1590, einer Breite von 500mm und einem Gewicht von 30 bis 79 Kilogramm.

 

Was ist besonders beim EKH-S Elektro Hängespeicher (Komfort-Elektrospeicher)?

 

+ Neues Smartes und Bedienungsfreundliches Design

+ unveränderte Aufhänge-Mäße und Wandabstand, d.h. der Austausch von bestehenden AE Geräten ist auch beim gewährleistet.

+ Wesentlich verlängerte Serviceintervalle

+ Noch mehr Sicherheit gegen Korrosion

+ Deckel mit Serviceöffnung für besseren Zugang zum Heizelement

+ HFO Schaumisolierung ermögliht kompakte und leichtere Bauweise bei besten Energiewerten

+ Umklemmbare Elektroheizung (Aufheizzeit wählbar)

+ Energiesparstellung bei 65°C und Frostschutzstellung

+ hochwertiges Zeigerthermometer an der Vorderseite

+ Betriebskontrollleuchte

+ 5 Jahre kostenlose Garantieverlängerung auf Austria Email. Hier geht’s zur Registrierung

Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2021 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Außerhalb dieses Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. Jänner 2021 berücksichtigt werden.

Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

Heizungssanierung Förderungen Steiermark 2021

Details zur Förderung für Heizungssanierung vom Land Steiermark

Die wichtigsten Änderungen:

 

+ Der rechtskräftige Baubescheid ist nicht mehr bürokratischer Bremsklotz für die Förderabrechnung. Das Bauverfahren bei der Gemeinde ist davon nicht betroffen.

+ Die Luftwärmepumpe wurde neu mit 1.000 Euro in die Richtlinie aufgenommen – analog zum Bund.

+ Die Förderungshöhen wurden für Pellets-/Hackschnitzelheizungen mit 3.600 Euro und solarthermische Anlagen mit abgestuften Förderungshöhen im Vergleich zum Call 2020 gleich belassen, für Scheitholz-/Kombikessel von 1.200 Euro auf 2.000 Euro angehoben, für Grundwasser- und Geothermie-Wärmepumpen von 2.700 Euro auf 3.600 Euro erhöht und für Nah-/Fernwärmeanschlüsse um etwa 30 Prozent erhöht.

+ Zusätzlich wurden Ölkessel- und Tankentsorgungskosten als förderbare Investitionskosten in die Richtlinie aufgenommen.

 

Wir freuen uns auch auf Entbürokratisierungsschritte im Förderablauf. Zurück zur Meldepflicht, keine Baubewilligungspflicht mehr beim Heizungstausch!

„Wir greifen den Steirerinnen und Steirern beim Tausch ihrer alten Ölheizung unter die Arme! In
Kombination mit der Bundesförderung können so bis zu 8700 Euro Förderungen abgeholt werden.
Damit gehen wir nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel, sondern sorgen
auch für einen Investitionsschub in der Steiermark. Gerade in Zeiten der Corona-Krise sichern wir so
wichtige Arbeitsplätze und unterstützen unsere Installationsbetriebe.“

Zitat Ursula Lackner, LRin für Klimaschutz und Umwelt

Biomasse

1. Förderung Biomasseheizungen:

 

Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro

Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 2.000 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro

Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:

+ Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Die Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website http://www.wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen zu finden.

+ Es muss entweder ein maximal 10 Jahre alter, gültiger Energieausweis vorgelegt werden oder zumindest eine geförderte Energiespar-Beratung des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.

+ Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.

+ Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln. Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist der Förderstelle binnen 3 Monaten nach der Erstinbetriebnahme bekanntzugeben.

Wärmepumpen

2. Förderung Wärmepumpen:

 

Die Förderbeträge für Grundwasser- und Erdwärmepumpen werden von 2.800 EUR auf 3.600 Euro erhöht.

Luftwärmepumpen werden neu mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich gibt es beim Umstieg auf eine Luftwärmepumpe einen Zuschlag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepume (A2W35) in Höhe von 500 Euro. 

Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen.

Technische Vorgaben für Wärmepumpen:

+ Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen. Eine Liste förderungsfähiger Wärmepumpen wird dann unter www.wohnbau.steiermark.at Ökoförderungen online zu finden sein.

+ Anlagen mit einem GWP unter 1.500 erhalten die volle Förderung. Anlagen mit einem GWP über 2.000 werden nicht gefördert. Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die Förderung um 20 Prozent reduziert.

+ Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – dafür ist eine schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb notwendig.

Solarthermie

3. Förderung Solarthermieanlagen:

 

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung. 
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2 betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderungshöhen wie bisher:

Bis 10 m2 Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren mKollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2

Förderobergrenzen:

+ Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro

+ Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE

+ Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro

Die notwendigen Kollektor-Zertifizierungen bzw. Förderunterlagen bleiben wie bisher.

4. Grundsätzliches

 

Ein rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung ist für die Förderabwicklung nicht mehr notwendig. Unabhängig davon ist der Heizungstausch noch im Rahmen des vereinfachten Bauverfahrens noch mit der Gemeinde abzuwickeln.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Neuerdings sind auch die Demontage- und Entsorgungskosten für alte Kessel und Tankanlagen förderbar.

 

Hier können Sie alles zur Förderung nachlesen.

Mit der neuen COVID-19-Investitionsprämie von 7 bzw. 14 Prozent wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinvestitionen anzustoßen. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Wichtig für die Installateure: 14 Prozent Investitionsprämie gibt es für:

 

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen

 

a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung

 

 

Gefördert werden:

1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen

a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen

 

 

Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.

Mit 14 % förderungsfähige Investitionen

1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler

 

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen

a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren

Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums und Beschäftigungs-Impulse gesetzt werden.

Ab 22.06 neue Förderung für Photovoltaik- und Solar! Der beste Zeitpunkt für eine neue Solar-Anlage ist JETZT!

1.Förderung für Privatbenutzer und Häuslbauer für Photovoltaik

 

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale beträgt für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW.

Website Klimafonds

 

Ziel der Photovoltaik Förderung:

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten  eltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.

 

Fördergegenstand Photovoltaik Förderung:

Gefördert werden ausschließlich neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Sollte die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage unter bestimmten Rahmenbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sein (wie z. B. bei betrieblichen Neubauten in Wien), so kann die dabei vorgeschriebene Leistung nicht im Rahmen der Förderaktion „PhotovoltaikAnlagen“ des Klima- und Energiefonds gefördert
werden. Ebenso ist der Einbau von gebrauchten PV-Modulen nicht förderfähig.

 

Voraussetzungen Förderaktion Photovoltaik:

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 5 kWpeak. Die Anlage muss dem Stand der
Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro Standort kann nur für 1 Photovoltaik-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro PhotovoltaikAnlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Photovoltaik Förderung.

2.Förderung für Solaranlagen

 

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung zur Förderung für Solaranlagen.

Website Klimafonds

 

Ziele der Förderaktion:

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen thermischen
Solarkollektoren und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Solaranlagen in privaten Haushalten.

Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.

 

Fördergegenstand Solar:

Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Baubewilligung für
das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren
wird nicht gefördert.

 

Vorraussetzungen für die Förderung Solar:

Die installierte Bruttokollektorfläche der Solaranlage muss unabhängig vom Verwendungszweck mindestens 4 m² umfassen. Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen (www.solarwaerme.at/guetesiegel/guetesiegel-betriebe), oder die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem , Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ (www.umweltzeichen.at/file/Richtlinie/UZ%2015/Long/Uz15_R7a_Richtlinie_Sonnenkollektoren_2016.pdf) zertifiziert sein, oder alle 3 nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:

 

+ Zertifizierung nach „Solar Keymark“-Richtlinie (www.solarkeymark.nl)

+ keine galvanische Beschichtung (bitte konsultierenSie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)

+ Nachweis einer 10-jährigen Garantie für die Kollektoren (bitte konsultieren Sie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)

 

Die Solaranlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende
Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen. Die errichtete Solaranlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro AntragstellerIn kann nur 1 Förderung für eine Solaranlage im Rahmen dieser Förderaktion beantragt werden. Weiters kann auch pro Solaranlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.

 

Download Leitfaden Photovoltaik Förderung

 

Sie benötigen Hilfe beim Dschungel für Förderungen? Wir beraten Sie gerne!

Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2020 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. März 2020 berücksichtigt werden – sofern sie den neuen Richtlinien des Landes Steiermark entsprechen.

Details zur Förderung für Heizungssanierung vom Land Steiermark

Die wichtigsten Änderungen:
Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht mehr gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

1. Förderung Biomasseheizungen:

Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro

Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 1.200 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro

Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:

  • Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website www.wohnbau.steiermark.at/ unter Ökoförderungen online zu finden.
  • Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.
  • Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.
  • Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln.
  • Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist dem Förderantrag beizulegen.

2. Förderung Solarthermieanlagen:

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderungshöhen wie bisher:
Bis 10 m2Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren mKollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2

Förderobergrenzen:

  • Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro
  • Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE
  • Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro

3. Förderung Wärmepumpen:

Wärmepumpenanlagen(Grundwasser- und Erdwärmepumpen) werden mit2.800 Euro gefördert. Luftwärmepumpen sind nicht mehr förderbar. Für Wärmepumpenanlagen sind keine weiteren Zuschläge möglich.
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier. Eine Heizlastberechnung sowie die JAZ-Calc-Berechnung sind nicht mehr beizulegen. Nach wie vor ist eine Zertifizierung zum Wärmepumpeninstallateurs erforderlich.

Technische Vorgaben für Wärmepumpen:

  • Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen.
  • Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb

4. Bisherige Effizienzzuschläge:

Die bisherigen Effizienzzuschläge für folgende Maßnahmen:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Hocheffizienzpumpen (sind ohnedies verpflichtend)
  • Ergänzende Maßnahmen (Dämmung von Heizungsrohren, Einbau von Heizkörper-Thermostatventilen)

entfallen ersatzlos. Weiters entfällt der Zuschlag (bisher 1.075 Euro) für die Kombination mit solarthermischen Anlagen beim Einbau von Schichtlade- oder Pufferspeichern.

5. Für Heizungssysteme sind ab jetzt neu beizubringen:

  • Rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt.

6. Tausch alter Holzheizungen nicht mehr förderfähig:

Der Tausch von alten Holzheizungsanlagen auf neue moderne Holzheizungssysteme ist im Rahmen der Ökoförderungen des Landes Steiermark nicht mehr förderbar, sondern nur noch im Rahmen der “Kleinen Sanierung” oder der “Umfassend energetischen Sanierung” in der steirischen Wohnbauförderung in Form einer sehr guten Darlehensförderung.

Links zu wichtigen Unterlagen für die Förderung vom Land Steiermark:

Förderungen Umweltlandesfonds und Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gültig für Förderungsanträge ab 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020:

TEIL A – Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
TEIL B – Förderungen

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie über aktuelle Förderungen zur Heizungssanierung in der Steiermark informieren. Der Bund hat die Förderung mit dem Titel “Raus aus dem ÖL” verlängert. Auf dieser Seite finden Sie Detailinfos zur Förderung und wichtige Links. Wir sind natürlich gerne Ihr Installateur in Graz und Graz-Umgebung für die Umsetzung Ihrer Heizungssanierung.

Ablauf Förderung Heizungssanierung

Schritt 1:

Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist ab 11.05.2020 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis
31.12.2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2:

Die Antragstellung muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

Wichtige Fakten zur Förderung “Raus aus dem Öl”

 

Für was steht die Förderung “Raus aus dem Öl”?

Mit „raus aus Öl“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche
Technologie im privaten Wohnbau gefördert.

Wie hoch ist die Förderung “Raus aus dem Öl”?

Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert
werden.

Wer kann die Förderung “Raus aus dem Öl” beantragen?

Einreichen können natürliche Personen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei
denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Details: „raus aus Öl“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:

• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses

Im Rahmen von „raus aus Öl“ 2020 kann pro AntragstellerIn nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei
oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das „Informationsblatt „raus aus Öl“
und Sanierungsscheck für Private 2020 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

Wir freuen uns auf Sie: 03133 93080