Staubfreie Sanierung mit VIGOUR
Die vielen Vorteile der VIGOUR Sanierungsplatten auf einen Blick
- Schnelle & saubere Renovierung: Die Platten können direkt auf den bereits vorhandenen Fliesen verklebt werden. Dies ermöglicht eine Verarbeitung ohne Staub und Lärm und macht sie perfekt für Teilsanierungen oder auch Neubauten geeignet.
- Individuelle Gestaltung: Wählen Sie aus einer großen Auswahl an Dekoren, die viel Raum für Ihre individuelle Kreativität bieten. Ob trendige Stein- oder Holzoptiken, abstrakte Designs oder sogar Ihr ganz persönliches Wunschmotiv – fast alles ist möglich.
- Einzigartige Kantenoptik: Eine Besonderheit der VIGOUR individual 3.0 Wandverkleidungen ist die neue und einzigartige, integrierte Bördelkante in Dekoroptik. Das Plattendekor zieht sich dabei um die Abschlusskante herum, wodurch in vielen Fällen auf zusätzliche Abschlussprofile verzichtet werden kann. Auch individuell gefräste Abkantungen sind möglich, um geschlossene, stabile Außen- oder Innenkanten zu erzeugen.
- Langlebig & pflegeleicht: Durch ihre spezielle Oberflächenveredelung sind die Wandverkleidungen besonders stoß- und kratzfest, chemikalienbeständig und sehr reinigungsfreundlich.
- Vielseitig einsetzbar: Sie sind nicht nur speziell für den Duschbereich geeignet, sondern lassen sich auch auf ein komplettes Raumkonzept erweitern, um Bäder und Wohnräume einfach und sauber aufzuwerten. Die Verbundplatten sind individuell zuschneidbar und passen sich jeder Raumgeometrie einwandfrei an. Sie sind in verschiedenen Größen, wie zum Beispiel 997 × 2.550 mm oder 1.497 × 2.550 mm, lieferbar.

Die vielen Vorteile der VIGOUR Sanierungsplatten auf einen Blick
Häufig gestellte Fragen zu VIGOUR Sanierungsplatten
Woraus bestehen VIGOUR individual 3.0 Wandverkleidungen und welche Vorteile bieten sie materialtechnisch?
Die VIGOUR individual 3.0 Wandverkleidungen bestehen aus langlebigen, 3 mm starken, formstabilen Aluverbundplatten bzw. Aluverbundstoff. Sie sind speziell für die Anforderungen von Bereichen mit hoher Feuchtigkeit entwickelt worden und erweisen sich als besonders robust und reinigungsfreundlich.
Welche Design- und Gestaltungsmöglichkeiten bieten die VIGOUR Wandverkleidungen, und kann ich auch ein eigenes Motiv verwenden?
Wandverkleidungen bieten eine große Auswahl an Dekoren, darunter Trend- und Wunschdekore, die viel Raum für individuelle Kreativität bieten. Ja, es ist möglich, eigene Fotomotive zu verwenden. Bei entsprechender Bilddatengröße können diese Motive sogar über mehrere Platten als Wandabwicklung laufen. Eine einzigartige integrierte Bördelkante in Dekoroptik sorgt zudem dafür, dass das Plattendekor um die Abschlusskante herumgezogen wird, wodurch oft auf zusätzliche Abschlussprofile verzichtet werden kann.
Können die VIGOUR Wandverkleidungen auch außerhalb des Duschbereichs oder für ein komplettes Raumkonzept eingesetzt werden?
Absolut. Obwohl sie speziell für den Duschbereich geeignet sind, lassen sich die VIGOUR individual 3.0 Wandverkleidungen problemlos auf ein komplettes Raumkonzept erweitern. So können Bäder und auch Wohnräume einfach und sauber aufgewertet werden. Sie sind individuell zuschneidbar und passen sich jeder Raumgeometrie einwandfrei an.
Wie läuft die Installation der Sanierungsplatten ab und ist diese mit viel Staub oder Lärm verbunden?
Die Installation ist schnell, einfach und sauber. Die VIGOUR Sanierungsplatten können direkt auf bereits vorhandene Fliesen geklebt werden. Dieser Prozess ermöglicht eine Verarbeitung ohne Staub und Lärm und ist somit perfekt für Teilsanierungen geeignet. Der Untergrund muss dabei fest, trocken, schmutzfrei und gegen eindringendes Wasser geschützt sowie ausreichend tragfähig sein.
Sind die Sanierungsplatten langlebig und wie pflegeleicht sind sie im Alltag?
Ja, die VIGOUR individual 3.0 Wandverkleidungen sind sehr langlebig. Dank ihrer speziellen Oberflächenveredelung sind sie besonders stoß- und kratzfest, chemikalienbeständig und sehr reinigungsfreundlich. Dies gewährleistet eine einfache Pflege und dauerhafte Schönheit in Ihrem Bad.
💧 Judo Entkalkungsanlagen – Frühjahrsaktion 2025 bei KBE-Haustechnik
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um auf kalkfreies Wasser umzusteigen:
Bei KBE-Haustechnik GmbH profitieren Sie von der exklusiven Judo Frühjahrsaktion 2025 – nur für kurze Zeit!
🎉 Aktion gültig vom 01. Mai bis 30. Juni 2025
Wer im Aktionszeitraum eine hochwertige Judo Entkalkungsanlage bei uns kauft, erhält ein umfassendes Servicepaket im Wert von € 468,– kostenlos dazu!
🔧 Unsere Aktionsmodelle im Überblick
i-soft: € 3.299,– inkl. kostenlosem Servicepaket (statt 4.935,60€)
i-soft safe: Preis: € 3.379,– inkl. kostenlosem Servicepaket (statt 4.449,60€)
Softwell S: Preis: € 1.899,– inkl. kostenlosem Servicepaket
Softwell P: € 2.195,– inkl. kostenlosem Servicepaket
Softwell K: Preis: € 2.575,– inkl. kostenlosem Servicepaket
Warum Judo Entkalkungsanlagen?
✅ Schützen Ihre Rohrleitungen und Haushaltsgeräte
✅ Sorgen für weniger Kalk auf Fliesen, Armaturen und Gläsern
✅ Sparen Energie durch effizientere Warmwasserbereitung
✅ Steigern den Wohnkomfort spürbar
📞 Jetzt beraten lassen & Aktion sichern! Nur gültig bis 30.06.2025!
Barrierefrei & Altengerecht Wohnen: Jetzt mit 30 % Förderung vom Land Steiermark
Als Ihr Installateur in Laßnitzhöhe informieren wir Sie über die aktuelle Sanierungsförderung des Landes Steiermark für barrierefreies und altengerechtes Wohnen.
Was wird gefördert beim Badumbau?
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Wohnverhältnisse in Wohnungen und Wohnhäusern
Barrierefreier Zugang zur Haus- oder Wohnungstür
Barrierefreie Gestaltung von Wohn- und Schlafbereichen
Barrierefreie Sanitäreinrichtungen (Bad und WC)
Sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen können einen Antrag stellen.
Wie hoch ist die Förderung beim Badumbau?
Das Land Steiermark gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % der förderbaren Kosten.
Maximal förderbare Kosten pro Wohnung: 30.000 €
Bei nachgewiesener Erwerbsminderung: bis zu 50.000 €
Beispiel: Für eine barrierefreie Badsanierung mit Kosten von 20.000 € erhalten Sie 6.000 € Förderung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag muss nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren gestellt werden.
Einreichung online oder per Post/E-Mail an die Abteilung 15 – Energie und Wohnbau
Nach technischer Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt auf Ihr Konto
Unsere Leistungen für Ihre barrierefreie Sanierung bzw. Badumbau
Als KBE-Haustechnik GmbH unterstützen wir Sie bei:
Planung und Umsetzung barrierefreier Bäder (bodenebene Dusche!)
Installation altersgerechter Sanitäranlagen
Modernisierung von Wasser- und Abwasserleitungen
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot. Gemeinsam gestalten wir Ihr Zuhause sicher und komfortabel für jedes Alter.
- Förderungen für den Heizungstausch:
- Durchschnittlich 75% Kostenübernahme für neue Heizungen durch Bundes- und Landesförderungen.
- Erweitertes Förderprogramm „Sauber Heizen für alle“ mit 100% Förderung für Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
- Verdreifachung der Bundesförderpauschalen für thermische Gebäudesanierung.
- Heizungstausch-Förderhöhen für Private im EFH/ZFH:
- Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
- Zuschläge für Umstiege und Boni bis zu 5.000 Euro.
- Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
- Heizungstausch-Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):
- Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
- Anlagen < 50 kW: 15.000 Euro
- Anlagen 50 kW bis 100 kW: 25.000 Euro
- Anlagen > 100 kW: 31.000 Euro
- Zuschläge und Boni bis zu 10.000 Euro.
- Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
- Technische Änderungen und Bonuspunkte:
- Anpassung der zulässigen Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen auf 55°C.
- Bonus für Umstellung von Gas- auf Elektroherd.
- Soziale Zusatzförderung „Sauber Heizen für alle“:
- 100% Förderung für Haushalte im untersten Einkommensdrittel.
- Verdreifachung der Förderung für thermische Sanierung:
- Förderquote für Private steigt auf bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten.
- Maximale Förderhöhe im Ein- und Zweifamilienhaus: 42.000 Euro.
- Maximale Förderung im mehrgeschossigen Wohnbau: 300 Euro/m2, bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bis zu 525 Euro/m2.
Diese Maßnahmen sollen den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen, fördern und die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützen.
Für genauere Informationen zu Ihrem individuellem Heizungstauch lesen Sie mehr im INFORMATIONSBLATT.
Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems
Das Förderprogramm “raus aus Öl und Gas” unterstützt den Ersatz fossiler Heizungssysteme in Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern durch klimafreundliche Technologien. Die Bundesförderung ab dem 01.01.2024 beträgt maximal 75% der förderungsfähigen Kosten und richtet sich an Privatpersonen.
Das Einreichverfahren erfolgt in zwei Schritten:
- Registrierung des Projekts online:
Dies erfolgt auf der Website raus-aus-öl.at. Die Registrierung kann ab dem 03.01.2023 durchgeführt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Antragsteller ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Antragstellung. Die Registrierung sichert die Förderungsmittel für das Projekt.
- Antragstellung:
Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und ebenfalls online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.
Gefördert werden:
- der Austausch von Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebenen Nacht- oder Direktspeicheröfen
- durch hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe mit wassergeführter Wärmeverteilung.
Die Förderung umfasst Material-, Montage- und Planungskosten sowie die Demontage- und Entsorgungskosten. Die Förderungshöhe variiert je nach Technologie.
Weitere Informationen erhalten Sie im INFORMATIONSBLATT RAUS AUS ÖL UND GAS FÜR PRIVATE
Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems
Der Umstieg auf eine alternative Heizlösung wird sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene gefördert.
Bundesförderung in Österreich 2024: Bis zu 75% Förderung für Heizlösungen mit Biomasse
Das Klimaschutzministerium erhöht großzügig die Förderungen für den Umstieg von Öl und Gas auf umweltfreundliche Holzheizsysteme. Bis zu 75% der Kosten werden gefördert, insbesondere bei Pellet-, Hackgut- und Scheitholzheizungen.
Förderungen im Detail:
Förderhöhen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus:
Pelletzentralheizungen: bis zu 18.000 €
- Hackgutheizungen: bis zu 18.000 €
- Scheitholzheizungen: bis zu 16.000 €
- Solar-Bonus: Zusätzlich bis zu 2.500 €
Förderhöhen im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):
Pelletzentralheizungen & Hackgutheizungen:
- Anlagen < 50 kW: 18.000 €
- Anlagen 50 kW bis 100 kW: 30.000 €
- Anlagen > 100 kW: 37.000 €
Scheitholzheizungen:
- Anlagen < 50 kW: 16.000 €
Zentralisierung des Heizungssystems:
Pro neu angeschlossener Wohnung: max. 4.000 € Förderung
Solar-Bonus:
Beim Heizungstausch mit thermischer Solaranlage: Zuschlag bis zu 5.000 €
Steuerliche Förderung der Energieeffizienz:
Neue Möglichkeit ab 2022 für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch.
Förderungen der Bundesländer, Fokus Steiermark:
Bis zu 29.000 € Förderung in der Steiermark für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen, zusätzlich zu Bundesförderungen.
Landesförderung für Solar bis zu 6.000 € in der Steiermark.
Gemeindeförderungen:
Individuelle Zuschüsse in österreichischen Gemeinden für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen.
Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems
Wir möchten Ihnen eines unserer letzten Projekte vorstellen – das fugenlose Badezimmer inkl. Barrierefreiheit. Das Badezimmer wurde in Kumberg saniert und wir sind besonders stolz auf das gelungene Ergebnis und unsere zufriedenen Kunden.
Das barrierefreie Badezimmer
Durch die spezielle Auswahl an Badezimmerprodukten und der Einhaltung der Standards für barrierefreie Bäder wurde hier die beste Lösung mit maximaler Bewegungsfreiheit umgesetzt. Das barrierefreie Badezimmer muss einiges berücksichtigen und Sie sollten sich unbedingt vom Installateur beraten lassen. Wir bringen einiges an Erfahrung für diese Art von Projekt mit und wissen um die Besonderheiten und den Anforderungen.
Das fugenlose Badezimmer
Das fugenlose Badezimmer – ein Traum mit vielen Vorteilen. Das Badezimmer mit fast keinen Fugen hat nicht nur hygienische sondern auch bautechnische Vorteile. Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben.
Die Vorteile bei dieser Art von Badezimmersanierung
- Fast kein Schmutz und Staub, da die bestehenden Fliesen nicht demontiert werden
- Rasche Umsetzung – innerhalb von 3 Tagen zum neuen Bad
- Fugenloses Badezimmer – leicht zu reinigen und hygienisch TOP!
- alte Dusche mit Brausetasse und Stufeund fliesen
- Brausetasse neu verbaut – Barrierefreiheit
- Brausetasse neu verbaut fugenlos- Installateur Lassnitzhöhe Kumberg
- Fugenlose Wand
- Fugenloses Badezimmer
Wir haben in diesem Bad folgende Produkte verbaut:
- Bette Stahlblechbrausetasse mit Zarge
- https://www.my-bette.com/produkte/weitere-produktthemen/bettezarge
- Produktvorteil: Silikonfreier Wandanschluss – daher keine anfälligen Wartungsfugen mehr
- Palme ReCover Rückwände
- https://palme.com/produkt/re-cover/
- Produktvorteil: Glatte, fugenlose Oberfläche mit besten Reinigungskomfort
- Palme Duschabtrennung Fenix
- https://palme.com/produkt/fenix/
- Design-Dusche mit 25 Jahre Garantie, hochwertigem, transparenten 6 mm Einscheiben-Sicherheitsglas
und extrem pflegeleichten Oberflächen
Ab jetzt bei uns im Webshop verfügbar! Die neuen E-Speicher von Austria Email: EWH und EKH-S
In diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen zu den E-Speichern informieren.
E-Speicher glänzt mit neuem Design & Qualität aus Österreich
Seit 1.1.2021 gibt es Neuigkeiten seitens Austria Email. Die E-Hängespeicher aus den Modellreiehen EWH und EKH-S erstrahlen im neusten Design.
Was hat sich also verändert?
+ Die Frontplatte hat ein smartes und modernes Design bekommen
+ neues Design von Frontplatte, Regelknopf und Thermometer
+ Neue kompakte und leichte Bauweise durch HFO-Schaumisolierung
+ geringere Dimension 480×460 statt 520×500 mm
+ kompakte und leichtere Bauweise
+ HFO Schaum garantiert weiterhin beste Abstrahlwerte
+ Speicherhöhe und Heizleistungen bleiben ident
+ ebenso unveränderte Aufhängungsmaße und
+ Wandabstand, d.h. der Austausch von bestehenden Geräten ist gewährleistet
+ Seit 1.1.2021 verfügbar
Die HFO Schaumisolierung liefert beste Abstrahlwerte. Dadurch werden Top Energie-Effiezienzklassen erreicht und das ganz ohne Vakuumpaneele. Diese neue Isolierung ist nicht nur nachhaltig und umweltbewusst, sondern auch unempfindlich und langlebig.
Was wurde nicht verändert bei EWH und EKH-S?
- Speicherhöhe und Heizleistung bleiben gleich
- Aufhängungsmaße und Wandabstand unverändert
Kann man ältere Modelle gegen die neuen EWH und EKH-S einfach tauschen?
Ja, ein Tausch gegen ältere Modelle sollte einwandfrei möglich sein. Die EWH Elektrospeicher gibt es von 50 bis 150 Liter, mit Heizleistungen von 0,85 bis 2,30 kW (werksseitig), der Höhe 579 bis 1229mm. Alle haben die gleiche Breite von 500mm und ein Gewicht von 30 bis 64 kg.
Der EKS-S bietet einen erweiterten Korrosionsschutz, sodass es bei diesem Speicher Garantiezeiten bis 10 Jahren gibt. Längere Garantiezeit bedeutet für unsere Kunden, weniger Kosten auf lange Sicht. Die EWK-S Elektro-Hängespeicher gibt es von 50-200 Liter, Heizleistung von 0,95kW, einer Aufbauhöhe von 59 bis 1590, einer Breite von 500mm und einem Gewicht von 30 bis 79 Kilogramm.
Was ist besonders beim EKH-S Elektro Hängespeicher (Komfort-Elektrospeicher)?
+ Neues Smartes und Bedienungsfreundliches Design
+ unveränderte Aufhänge-Mäße und Wandabstand, d.h. der Austausch von bestehenden AE Geräten ist auch beim gewährleistet.
+ Wesentlich verlängerte Serviceintervalle
+ Noch mehr Sicherheit gegen Korrosion
+ Deckel mit Serviceöffnung für besseren Zugang zum Heizelement
+ HFO Schaumisolierung ermögliht kompakte und leichtere Bauweise bei besten Energiewerten
+ Umklemmbare Elektroheizung (Aufheizzeit wählbar)
+ Energiesparstellung bei 65°C und Frostschutzstellung
+ hochwertiges Zeigerthermometer an der Vorderseite
+ Betriebskontrollleuchte
+ 5 Jahre kostenlose Garantieverlängerung auf Austria Email. Hier geht’s zur Registrierung
Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2021 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Außerhalb dieses Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.
Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. Jänner 2021 berücksichtigt werden.
Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

Details zur Förderung für Heizungssanierung vom Land Steiermark
Die wichtigsten Änderungen:
+ Der rechtskräftige Baubescheid ist nicht mehr bürokratischer Bremsklotz für die Förderabrechnung. Das Bauverfahren bei der Gemeinde ist davon nicht betroffen.
+ Die Luftwärmepumpe wurde neu mit 1.000 Euro in die Richtlinie aufgenommen – analog zum Bund.
+ Die Förderungshöhen wurden für Pellets-/Hackschnitzelheizungen mit 3.600 Euro und solarthermische Anlagen mit abgestuften Förderungshöhen im Vergleich zum Call 2020 gleich belassen, für Scheitholz-/Kombikessel von 1.200 Euro auf 2.000 Euro angehoben, für Grundwasser- und Geothermie-Wärmepumpen von 2.700 Euro auf 3.600 Euro erhöht und für Nah-/Fernwärmeanschlüsse um etwa 30 Prozent erhöht.
+ Zusätzlich wurden Ölkessel- und Tankentsorgungskosten als förderbare Investitionskosten in die Richtlinie aufgenommen.
Wir freuen uns auch auf Entbürokratisierungsschritte im Förderablauf. Zurück zur Meldepflicht, keine Baubewilligungspflicht mehr beim Heizungstausch!
„Wir greifen den Steirerinnen und Steirern beim Tausch ihrer alten Ölheizung unter die Arme! In
Kombination mit der Bundesförderung können so bis zu 8700 Euro Förderungen abgeholt werden.
Damit gehen wir nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel, sondern sorgen
auch für einen Investitionsschub in der Steiermark. Gerade in Zeiten der Corona-Krise sichern wir so
wichtige Arbeitsplätze und unterstützen unsere Installationsbetriebe.“Zitat Ursula Lackner, LRin für Klimaschutz und Umwelt

1. Förderung Biomasseheizungen:
Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 2.000 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro
Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:
+ Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Die Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website http://www.wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen zu finden.
+ Es muss entweder ein maximal 10 Jahre alter, gültiger Energieausweis vorgelegt werden oder zumindest eine geförderte Energiespar-Beratung des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.
+ Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.
+ Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln. Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist der Förderstelle binnen 3 Monaten nach der Erstinbetriebnahme bekanntzugeben.

2. Förderung Wärmepumpen:
Die Förderbeträge für Grundwasser- und Erdwärmepumpen werden von 2.800 EUR auf 3.600 Euro erhöht.
Luftwärmepumpen werden neu mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich gibt es beim Umstieg auf eine Luftwärmepumpe einen Zuschlag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepume (A2W35) in Höhe von 500 Euro.
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen.
Technische Vorgaben für Wärmepumpen:
+ Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen. Eine Liste förderungsfähiger Wärmepumpen wird dann unter www.wohnbau.steiermark.at Ökoförderungen online zu finden sein.
+ Anlagen mit einem GWP unter 1.500 erhalten die volle Förderung. Anlagen mit einem GWP über 2.000 werden nicht gefördert. Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die Förderung um 20 Prozent reduziert.
+ Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – dafür ist eine schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb notwendig.

3. Förderung Solarthermieanlagen:
Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2 betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.
Förderungshöhen wie bisher:
Bis 10 m2 Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren m2 Kollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2
Förderobergrenzen:
+ Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro
+ Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE
+ Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro
Die notwendigen Kollektor-Zertifizierungen bzw. Förderunterlagen bleiben wie bisher.
4. Grundsätzliches
Ein rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung ist für die Förderabwicklung nicht mehr notwendig. Unabhängig davon ist der Heizungstausch noch im Rahmen des vereinfachten Bauverfahrens noch mit der Gemeinde abzuwickeln.
Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Neuerdings sind auch die Demontage- und Entsorgungskosten für alte Kessel und Tankanlagen förderbar.
Mit der neuen COVID-19-Investitionsprämie von 7 bzw. 14 Prozent wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinvestitionen anzustoßen. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Wichtig für die Installateure: 14 Prozent Investitionsprämie gibt es für:
Wärmepumpen/Wärmeerzeuger – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung
Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze – aws Zuschuss
Gefördert werden:
1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen
Anschluss an Nah-/Fernwärme – aws Zuschuss
Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Mit 14 % förderungsfähige Investitionen
1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler
Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren
Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums und Beschäftigungs-Impulse gesetzt werden.