Wichtige Fakten zur Förderung “Raus aus dem Öl”
Für was steht die Förderung “Raus aus dem Öl”?
Mit „raus aus Öl“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche
Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
Wie hoch ist die Förderung “Raus aus dem Öl”?
Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert
werden.
Wer kann die Förderung “Raus aus dem Öl” beantragen?
Einreichen können natürliche Personen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei
denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Details: „raus aus Öl“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:
• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
Im Rahmen von „raus aus Öl“ 2020 kann pro AntragstellerIn nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei
oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das „Informationsblatt „raus aus Öl“
und Sanierungsscheck für Private 2020 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.