Mit der neuen COVID-19-Investitionsprämie von 7 bzw. 14 Prozent wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinvestitionen anzustoßen. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Wichtig für die Installateure: 14 Prozent Investitionsprämie gibt es für:
Wärmepumpen/Wärmeerzeuger – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung
Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze – aws Zuschuss
Gefördert werden:
1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen
Anschluss an Nah-/Fernwärme – aws Zuschuss
Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Mit 14 % förderungsfähige Investitionen
1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler
Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren
Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums und Beschäftigungs-Impulse gesetzt werden.
In nur 2-3Werktagen ist Ihre Fußbodenheizung fertig. Wir fräsen in den vorhandenen Estrich und verlgen fix und fertig Ihre Fußbodenheizung mit österrichischer Qualität. Wir verwenden nur Markenmaterial und vertrauen auf unseren Partner SENTI.
1. Wie funktioniert das Fräsen einer Fußbodenheizung?
Kurz zusammengefasst möchten wir Ihnen den Vorgang so näher bringen:
+ Passgenaues Einfräsen des Kanals in den bestehenden Estrich
+ Gleichzeitig wird der entstehnde Staub abgesaugt
+ Einbau Edelstahl-Fußbodenheizungsverteiler an festgelegter Position
+ Einbringen der Rohre und Test auf Dichtheit
+ Arminierung der gefrästen Fläche mit Glasfaser-Gewebenetz
+ Verspachtelung mit Spezial-Bodenmasse
+ Danach kann der Fliesenleger sofort starten
+ Andere Oberbelege sind ebenso möglich

2. Wie lange dauert das Fräsen einer Fußbodenheizung?
Normalerweise sind wir innerhalb von 1-2 Werktagen mit dem Fräsen, Verlegen und Verspachteln einer Wohnung fertig. Genauere Zeitangaben kann je nach Beschaffenheit und Fläche sowie Besichtigung erfolgen. Wenn Sie den herkömmlichen Weg gehen und den Estrich zuerst rausreißen, die Fußbodenheizung verlegen und dann einen neuen Estrich machen, dauert es um ein vielfaches länger (bei normalem Estrich 1-2 Wochen) bis er getrocknet ist und man darauf aufbauen darf.

3. Was sind die Vorteile beim Fräsen einer Fußbodenheizung?
Kurz und knapp formulier sind die Vorteile einer gefrästen Fußbodenheizung folgende:
+ wenig Schmutz
+ extrem schnelle Umsetzung (1-2 Werktage je nach QM)
+ günstiger als der herkömmliche Weg bei Sanierung oder Renovierung
4. Wie viel kostet das Fräsen einer Fußbodenheizung bzw. Nachrüsten einer Fußbodenheizung eigentlich?
Wir haben aktuell 2 Angebot im Sortiment für einen guten Preisvergleich. Natürlich müssen wir mit Ihnen die Details erarbeiten, aber wir möchten auch gerne eine Preisauskunft vorab erteilen. Hier 2 Beispiele:
Senti Frästechnik-Fußbodenheizung Paket von 30-120 m2
Nachträgliche Installation einer
wasserführenden Fußbodenheizung
in einem vorhandenen Estrich.
Fräsen der Rohrkanäle und
Verlegung bis 60 m2.
Senti Frästechnik-Fußbodenheizung Paket von 70-120 m2
Nachträgliche Installation einer
wasserführenden Fußbodenheizung
in einem vorhandenen Estrich.
Fräsen der Rohrkanäle und
Verlegung.
Verwendete Materialien:
+ Uponor Rohr 14 x 2mm
+ Uponor Vario S FM Heizkreis-Verteiler
+ Klemmringverschraubungen
+ Anschlußkugelhahn 1“, eventuell erforderliche Kupplungen
+ Spachtelmasse 2mm und Glasfasergewebe zur Armierung
Die Montage des Verteilers an die bestehende Heizzungsanlagentrale ist im Preis nicht enthalten.
Folgende Montagearbeiten sind inkludiert:
+ Montage der Verteilereinheit nach bauseitiger Angabe
+ Fräsen der Rohrkanäle im Verlegeabstand ca.125mm
+ Verlegen der Uponor 14 x 2mm Rohre
+ Anbinden der Rohre an den Uponor Heizkreisverteiler
+ Verspachtelung der Rohrkanäle mit Gewebenetz
+ Druckprobe mit Luft
+ Übergabeprotokoll
+ Entsorgung des Fräsgutes
Ab 22.06 neue Förderung für Photovoltaik- und Solar! Der beste Zeitpunkt für eine neue Solar-Anlage ist JETZT!
1.Förderung für Privatbenutzer und Häuslbauer für Photovoltaik
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale beträgt für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW.
Ziel der Photovoltaik Förderung:
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten eltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.
Fördergegenstand Photovoltaik Förderung:
Gefördert werden ausschließlich neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Sollte die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage unter bestimmten Rahmenbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sein (wie z. B. bei betrieblichen Neubauten in Wien), so kann die dabei vorgeschriebene Leistung nicht im Rahmen der Förderaktion „PhotovoltaikAnlagen“ des Klima- und Energiefonds gefördert
werden. Ebenso ist der Einbau von gebrauchten PV-Modulen nicht förderfähig.
Voraussetzungen Förderaktion Photovoltaik:
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 5 kWpeak. Die Anlage muss dem Stand der
Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro Standort kann nur für 1 Photovoltaik-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro PhotovoltaikAnlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Photovoltaik Förderung.
2.Förderung für Solaranlagen
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung zur Förderung für Solaranlagen.
Ziele der Förderaktion:
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen thermischen
Solarkollektoren und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Solaranlagen in privaten Haushalten.
Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.
Fördergegenstand Solar:
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Baubewilligung für
das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren
wird nicht gefördert.
Vorraussetzungen für die Förderung Solar:
Die installierte Bruttokollektorfläche der Solaranlage muss unabhängig vom Verwendungszweck mindestens 4 m² umfassen. Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen (www.solarwaerme.at/guetesiegel/guetesiegel-betriebe), oder die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem , Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ (www.umweltzeichen.at/file/Richtlinie/UZ%2015/Long/Uz15_R7a_Richtlinie_Sonnenkollektoren_2016.pdf) zertifiziert sein, oder alle 3 nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:
+ Zertifizierung nach „Solar Keymark“-Richtlinie (www.solarkeymark.nl)
+ keine galvanische Beschichtung (bitte konsultierenSie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)
+ Nachweis einer 10-jährigen Garantie für die Kollektoren (bitte konsultieren Sie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)
Die Solaranlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende
Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen. Die errichtete Solaranlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro AntragstellerIn kann nur 1 Förderung für eine Solaranlage im Rahmen dieser Förderaktion beantragt werden. Weiters kann auch pro Solaranlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.
Download Leitfaden Photovoltaik Förderung
Sie benötigen Hilfe beim Dschungel für Förderungen? Wir beraten Sie gerne!
Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2020 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. März 2020 berücksichtigt werden – sofern sie den neuen Richtlinien des Landes Steiermark entsprechen.
Details zur Förderung für Heizungssanierung vom Land Steiermark
Die wichtigsten Änderungen:
Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht mehr gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).
1. Förderung Biomasseheizungen:
Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 1.200 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro
Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:
- Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website www.wohnbau.steiermark.at/ unter Ökoförderungen online zu finden.
- Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.
- Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.
- Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln.
- Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist dem Förderantrag beizulegen.
2. Förderung Solarthermieanlagen:
Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.
Förderungshöhen wie bisher:
Bis 10 m2Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren m2 Kollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2
Förderobergrenzen:
- Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro
- Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE
- Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro
3. Förderung Wärmepumpen:
Wärmepumpenanlagen(Grundwasser- und Erdwärmepumpen) werden mit2.800 Euro gefördert. Luftwärmepumpen sind nicht mehr förderbar. Für Wärmepumpenanlagen sind keine weiteren Zuschläge möglich.
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier. Eine Heizlastberechnung sowie die JAZ-Calc-Berechnung sind nicht mehr beizulegen. Nach wie vor ist eine Zertifizierung zum Wärmepumpeninstallateurs erforderlich.
Technische Vorgaben für Wärmepumpen:
- Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen.
- Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb
4. Bisherige Effizienzzuschläge:
Die bisherigen Effizienzzuschläge für folgende Maßnahmen:
- Hydraulischer Abgleich
- Hocheffizienzpumpen (sind ohnedies verpflichtend)
- Ergänzende Maßnahmen (Dämmung von Heizungsrohren, Einbau von Heizkörper-Thermostatventilen)
entfallen ersatzlos. Weiters entfällt der Zuschlag (bisher 1.075 Euro) für die Kombination mit solarthermischen Anlagen beim Einbau von Schichtlade- oder Pufferspeichern.
5. Für Heizungssysteme sind ab jetzt neu beizubringen:
- Rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung.
Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt.
6. Tausch alter Holzheizungen nicht mehr förderfähig:
Der Tausch von alten Holzheizungsanlagen auf neue moderne Holzheizungssysteme ist im Rahmen der Ökoförderungen des Landes Steiermark nicht mehr förderbar, sondern nur noch im Rahmen der “Kleinen Sanierung” oder der “Umfassend energetischen Sanierung” in der steirischen Wohnbauförderung in Form einer sehr guten Darlehensförderung.
Links zu wichtigen Unterlagen für die Förderung vom Land Steiermark:
Förderungen Umweltlandesfonds und Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gültig für Förderungsanträge ab 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020:
TEIL A – Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
TEIL B – Förderungen
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie über aktuelle Förderungen zur Heizungssanierung in der Steiermark informieren. Der Bund hat die Förderung mit dem Titel “Raus aus dem ÖL” verlängert. Auf dieser Seite finden Sie Detailinfos zur Förderung und wichtige Links. Wir sind natürlich gerne Ihr Installateur in Graz und Graz-Umgebung für die Umsetzung Ihrer Heizungssanierung.
Ablauf Förderung Heizungssanierung
Schritt 1:
Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist ab 11.05.2020 so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis
31.12.2020. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2:
Die Antragstellung muss innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.
Wichtige Fakten zur Förderung “Raus aus dem Öl”
Für was steht die Förderung “Raus aus dem Öl”?
Mit „raus aus Öl“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche
Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
Wie hoch ist die Förderung “Raus aus dem Öl”?
Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Es können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert
werden.
Wer kann die Förderung “Raus aus dem Öl” beantragen?
Einreichen können natürliche Personen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei
denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Details: „raus aus Öl“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:
• (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
Im Rahmen von „raus aus Öl“ 2020 kann pro AntragstellerIn nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Gebäude mit drei
oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das „Informationsblatt „raus aus Öl“
und Sanierungsscheck für Private 2020 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.