aws Zuschuss | Invest-Prämie bis zu 14 Prozent jetzt nutzen
Mit der neuen COVID-19-Investitionsprämie von 7 bzw. 14 Prozent wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinvestitionen anzustoßen. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss gefördert.
Wichtig für die Installateure: 14 Prozent Investitionsprämie gibt es für:
Wärmepumpen/Wärmeerzeuger – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung
Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze – aws Zuschuss
Gefördert werden:
1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen
Anschluss an Nah-/Fernwärme – aws Zuschuss
Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu 20 % eingesetzt werden.
Mit 14 % förderungsfähige Investitionen
1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler
Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen – aws Zuschuss
Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren
Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Damit sollen weitreichende Investitions-, Wachstums und Beschäftigungs-Impulse gesetzt werden.